19. September 2018

So beherr­schen Unter­nehmer das Risiko Kassen­nach­schau

Vor lauter DSGVO und GoBD dürfen Unter­nehmer nicht vergessen, sich auf die weit größeren Risiken einzu­stellen: unan­ge­kün­digte Betriebs­prü­fungen, insbe­son­dere der Kasse.

Text: Midia Nuri

or lauter neuen recht­li­chen Anforderun­gen wissen viele Unter­nehmer gar nicht mehr, worum sie sich zuerst kümmern sollen – um die Buch­füh­rung (GoBD) oder doch eher die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO)? Dabei hat natür­lich niemand die Wahl: Alle gesetz­li­chen Vor-gaben sind im laufenden Geschäfts­be­trieb zu beachten. Wie über­for­dert manche Firmen­chefs sich fühlen, zeigen Notfall­an­fragen in Unter­neh­mer­gruppen und Foren der diversen Selbst­stän­digen – auch wegen zum Teil dras­tisch gestie­gener Bußgelder. Nicht aus den Augen verlieren sollten sie aber, dass manche ältere und vermeint­lich unschein­bare Neue­rung eben­falls große Risiken birgt. Zum Beispiel die bereits vergan­genes Jahr einge­führte Kassen­nach­schau, die – im Vergleich zu den derzeit aktu­ellen Themen – erstaun­lich wenig Beach­tung findet. Das könnte sich noch rächen: Für all jene Unter­nehmer, bei denen der Betriebs­prüfer – wie vom Gesetz­geber gewollt – unan­ge­kün­digt zu einer Kassen­nach­schau erscheint und dabei auf völlig unvor­be­rei­tete Unter­nehmer oder auch Mitar­beiter trifft.

Unter­nehmer verkennen Gefahr der Kassen­nach­schau

Kassen­nach­schau. Stimmt, da war was. Die Kasse muss bereits seit Anfang 2017 nicht mehr nur lückenlos geführt, sondern auch jeder­zeit kassen­sturz­fähig und mit mani­pu­la­ti­ons­si­cherer Soft­ware ausge­stattet sein. Den Grund trägt das „Gesetz gegen Steu­er­hin­ter­zie­hung durch elek­tro­ni­sche Laden­kassen“ bereits im Namen. Anders als die regu­läre Betriebs­prü­fung, die der Fiskus ankün­digt, ist die Nach­schau unan­ge­kün­digt. Dazu gehört schon lange die gefürch­tete Umsatz­steu­er­nach­schau, seit 2015 zusätz­lich die Lohn­steu­er­nach­schau – und seit Jahres­be­ginn eben auch die Kassen­nach­schau. Nur: Davon liest und hört man in den Unter­neh­mer­foren und -gruppen wenig. Unan­ge­messen wenig.

Risiko einer Betriebs­prü­fung nimmt weiter zu

Denn es ist so: Bei der Kassen­nach­schau müssen Unter­nehmer dem Prüfer auf Verlangen „Aufzeich­nungen, Bücher sowie die für die Kassen­füh­rung erheb­li­chen sons­tigen Orga­ni­sa­ti­ons­un­ter­lagen“ vorlegen und ihm Auskünfte erteilen. Da sollte jeder Z-Bon stimmen und auch nicht die Frage aufkommen, was ein erneutes Öffnen und Schließen getä­tigter Trans­ak­tionen bedeutet. Auch manches mehr sollten Unter­nehmer pein­lich genau beachten – am besten lassen sie sich das vom Steuer­berater erklären. Das ist wichtig, denn bei der Kassen­nach­schau besteht das Risiko, dass die Betriebs­prüfer zur regu­lären Außen­prü­fung über­gehen. Das müssen sie dann zwar schrift­lich mitteilen, aber abwenden lässt sie sich nicht. Die Wahr­schein­lich­keit steigt, wenn schon die Nach­schau Zweifel an den Abläufen aufkommen lässt. Auch das Risiko einer hohen Nach­zah­lung dürfte ohne gute Vorbe­rei­tung deut­lich erhöht sein. Ein guter Grund also, am besten gleich den Steuer­berater anzu­rufen, um sich das nötige Brie­fing abzu­holen – falls noch nicht geschehen.

Drin­gend Verhal­tens­re­geln mit dem Steuer­berater erar­beiten

Neben der stets astrein ordnungs­ge­mäßen Kasse und Buch­füh­rung gilt es auch noch ein paar andere Vorkeh­rungen zu treffen, gerade weil die Kassen­nach­schau während des laufenden Betriebs unan­ge­kün­digt statt­findet. Für den Fall, dass der Chef nicht im Laden ist und womög­lich gerade nicht erreichbar – im Funk­loch, auf dem OP-Tisch oder wo auch immer –, sollte die Tele­fon­nummer vom Steuer­berater und am besten gleich dazu noch ein unbe­nutzter USB-Stick für den vom Betriebs­prüfer verlangten Daten­ex­port in der Schub­lade liegen. Das können und sollten Unter­nehmen spätes­tens heute besorgen. Auch schadet eine Check­liste nicht, was Mitar­beiter im Fall einer der – eben auch zuneh­mend wahr­schein­li­chen – Nach­schauen beachten müssen. Das ist dann ein Fall für das Gespräch mit dem Steuer­berater, das Unter­nehmer spätes­tens heute verein­baren sollten, falls noch nicht geschehen. Grund­sätz­lich ist klar: Die Mitar­beiter sollten sich in jedem Fall koope­rativ zeigen, aber keine Auskünfte geben, bevor nicht der Steuer­berater seine Zustim­mung erteilt hat.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg